Durch steigende Streßfaktoren und andere äußere Umstände können viele Menschen leider nicht mehr bis zum Renteneintrittsalter arbeiten. Der Gesetzgeber hat bei Personen unter 40 Jahren die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit erheblich reduziert bzw. gestrichen.
Wußten Sie, daß bei einer Erwerbsunfähigkeit viele Menschen vom Staat nicht einmal mehr 50 % Ihres letzten Bruttoeinkommens erhalten, und daß Personen, die nach 1961 geboren sind, vor dem Nichts stehen?
Lassen Sie sich von unseren Fachleuten Ihre persönliche Versorgungssituation ausrechnen und schließen Sie durch eine Zusatzversorgung die Lücke. Damit Sie auch im Falle eines Unfalles oder bei Krankheit Ihren Lebensstandard aufrecht erhalten können.
… dickes Lob an die Kanzlei OESTA. Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben in Sachen Finanzen. Die kooperative Zusammenarbeit macht immer Spaß.
Ich war erstaunt, wieviel Zeit und Mühe Sie in die Analyse unserer Finanz- und Versicherungssituation investiert haben. Dies hat sich in barer Münze ausgezahlt.
Ich habe mich noch nie vorher bei so vertraulichen Dingen so perfekt beraten und unterstützt gefühlt.
Ich freue mich auf weitere gemeinsame Aktivitäten.
Mit seiner überzeugenden, illustrativen und leicht verständlichen Darstellung ist es Herrn Henneberger gelungen, meine Mitarbeiter und mich von der betrieblichen Altersversorgung zu begeistern.
Danke für die aufschlussreiche, intensive Beratung zur privaten Krankenversicherung.
Sie haben mir zu einer äußerst günstigen Risikolebensversicherung verholfen, welche bei meiner Hausbank ein vielfaches gekostet hätte.
Als Unternehmen sind wir OESTA dankbar, Sie als kompetenten Partner bei der unkomplizierten Abwicklung unserer betrieblichen Altersvorsorge-Verträge an Bord zu haben.