Mit einer privaten Krankenversicherung werden Sie unabhängig von Gesetzesänderungen, denn Sie entscheiden, wieviel Leistung Sie für sich und Ihre Familie möchten (z.B. Heilpraktikerbehandlung, Einbettzimmer, Sehhilfe, Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Krankenhaustagegeld etc.).

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) werden im Wesentlichen zwei Arten unterschieden:

  • Eine Zusatzversicherung steht prinzipiell jedem gesetzlich Versicherten offen, der seinen Versicherungsschutz um bestimmte Aspekte erweitern möchte.
  • Eine Vollversicherung kann nur abschließen, wer nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt, etwa weil er selbstständig ist oder sein Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet.
… dickes Lob an die Kanzlei OESTA. Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben in Sachen Finanzen. Die kooperative Zusammenarbeit macht immer Spaß.
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Ich war erstaunt, wieviel Zeit und Mühe Sie in die Analyse unserer Finanz- und Versicherungssituation investiert haben. Dies hat sich in barer Münze ausgezahlt.
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Ich habe mich noch nie vorher bei so vertraulichen Dingen so perfekt beraten und unterstützt gefühlt.
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Ich freue mich auf weitere gemeinsame Aktivitäten.
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Mit seiner überzeugenden, illustrativen und leicht verständlichen Darstellung ist es Herrn Henneberger gelungen, meine Mitarbeiter und mich von der betrieblichen Altersversorgung zu begeistern.
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Danke für die aufschlussreiche, intensive Beratung zur privaten Krankenversicherung.
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Sie haben mir zu einer äußerst günstigen Risikolebensversicherung verholfen, welche bei meiner Hausbank ein vielfaches gekostet hätte.
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Als Unternehmen sind wir OESTA dankbar, Sie als kompetenten Partner bei der unkomplizierten Abwicklung unserer betrieblichen Altersvorsorge-Verträge an Bord zu haben.
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