Die Mitarbeiter der Kanzlei OESTA GmbH verpflichten sich den Richtlinien des ivd (Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.) zu entsprechen.
Artikel 1: Branchenneutralität, Ganzheitliche Finanzberatung
Grundlage der Beratungs- und Betreuungstätigkeit des Finanzmaklers ist ein brancheneutrales und branchenunabhängiges, umfassendes Allfinanzangebot. Der Finanzmakler verzichtet auf jegliche einseitige Herausstellung einer Finanzbranche oder einzelner Finanzbranchen und bietet eine ganzheitliche Beratung.
Artikel 2: Individuelle Beratung
Im Vordergrund der Beratung steht immer die ganz persönliche Situation und Zielsetzung des Klienten und seiner Familie. Zu diesem Zweck erfolgt vor jeder Beratung stets eine genaue und sorgfältige Finanz-Analyse. Die empfohlene Anlage und die Beitragshöhe ist grundsätzlich von den finanziellen Notwendigkeiten aufgrund des Analysen-Ergebnisses abzuleiten; sie darf jedoch nicht die finanziellen Gegebenheiten und Möglichkeiten des Klienten übersteigen. Dabei sind sämtliche staatlichen Subventionen und Vergünstigungen, auf die der Klient einen gesetzlichen Anspruch hat, bestmöglich auszuschöpfen.
Artikel 3: Laufende Betreuung
Der Finanzmakler trägt dafür Sorge, daß nach der Erstberatung eine laufende Betreuung des Klienten sichergestellt ist. Er informiert seinen Klienten rechtzeitig über wichtige Neuerungen im Rahmen des Finanzmarktes und der Gesetzgebung, gibt die erforderlichen Entscheidungshilfen für Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen seines finanziellen Gesamtprogrammes, vertritt die berechtigten Interessen seines Klienten gegenüber den einzelnen Produktpartnern, kümmert sich um die Angelegenheiten, welche die vermittelten Verträge betreffen und steht ihm auch sonst zur Verfügung, wenn er seinen fachlichen Rat benötigt.
Artikel 4: Sicherheit des Klienten
Der Finanzmakler unterrichtet seinen Klienten vollständig über die Vor- und Nachteile, die Chancen und Risiken seiner Empfehlungen. Soweit für die Gesamtlaufzeit eines Vertrages die Rendite nicht fest garantiert ist, enthält sich der Finanzmakler jeglicher Zusicherung einer Rendite oder von Wertsteigerungen für die Gesamtlaufzeit. Eventuelle Darstellungen der Entwicklung solcher Kapitalanlage-, Kapitalansammlungs- und Kapitalsicherungs-Programme kennzeichnet er ausdrücklich und eindeutig als unverbindliche Beispielrechnungen. Der Finanzmakler verzichtet auch darauf, die Beaufsichtigung von Produktpartnern und deren Angeboten durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bzw. das Versicherungswesen werbend herauszustellen. Hat ein Vertrag von vornherein einen länger- oder langfristigen Charakter, so weist der Finanzmakler seinen Klienten ausdrücklich darauf hin. Der Finanzmakler tritt nicht als Mitarbeiter von Produktpartnern, deren Gesellschaftern oder ggf. Depotbanken auf. Er unterbreitet ausschließlich Angebote, welche überprüft und für grundsätzlich als empfehlenswert erachtet werden.
Artikel 5: Die Grenzen der Beratung
Der Finanzmakler berät seinen Klienten ausschließlich in den Bereichen, in denen er über genügend Fachkenntnis verfügt. Soweit diese oder auch die dem Finanzmakler zur Verfügung stehenden Angebote für die Bedürfnisse seines Klienten nicht ausreichen, so verweist er – wenn möglich – auf den Rat oder die Hilfe von anderen Spezialisten. Dies gilt auch für die Bereiche, in denen nach geltendem Recht Auskunft und Beratung ausschließlich bestimmten Personen oder Institutionen vorbehalten sind wie z. B. bei speziellen Fragen der Renten- oder Steuerberatung.
Artikel 6: Vertraulichkeit
Der Finanzmakler behandelt alles, was ihm von seinem Klienten anvertraut oder ihm über seinen Klienten bekannt geworden ist, streng vertraulich. Dies gilt auch für alle Unterlagen, welche dem Finanzmakler von seinem Klienten zu treuen Händen überlassen wurden. Der Finanzmakler hält – auch bei der Werbung neuer Kunden – die Personen, die Art und den Umfang der vermittelten Verträge geheim.
Artikel 7: Laufende Aus- und Fortbildung
Der Finanzmakler unternimmt alles, um sich in sämtlichen Bereichen seiner beruflichen Tätigkeit überdurchschnittliche Fähigkeiten anzueignen. Er vervollständigt sein Wissen und Können durch die laufende Teilnahme an Aus- und Fortbildungsseminaren.